Der BVFK (Bundesverband der Fernsehkameraleute) hat einige juristische Klärungen zum Urheber- und Leistungsschutzrecht erstellen lassen, die generell für Kameraleute Bedeutung haben, die selbst über ihre Bilder und ihre Bildgestaltung entscheiden können:
https://www.filmundtvkamera.de/branche ... -argument/
Es bleibt abzuwarten, wie die jeweiligen Vertragspartner darauf reagieren.