KSK

Wer als freischaffender Künstler bei der Künstlersozialkrankenkasse versichert ist und sein Einkommen aufgrund abgesagter Aufträge einbrechen sieht, kann der KSK seine geänderte Einkommenserwartung melden, um seine Beiträge zeitnah entsprechend anzupassen. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten kann die KSK individuelle Zahlungserleichterungen gewähren. Wer keine Einnahmen erzielen kann, weil z. B. Konzerte, Ausstellungen u. ä. abgesagt werden, hat zudem die Möglichkeit Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II) zu beantragen.



Abgabepflichtige Unternehmen können bei vorauszusehenden Mindereinnahmen ihre monatlichen Vorauszahlungen herabsetzen. Hier können ebenfalls bei akute Zahlungsschwierigkeiten individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Die neuesten Informationen der KSK zum Coronavirus


Coronavirus-Krise: Aktuelle Soforthilfen für Unternehmen und Selbständige - eine Übersicht : ksk





GVL

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) bietet eine Nothilfe von 250 Euro für Berechtigte aus der freien Szene an, die durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Weitere Hilfsangebote sind geplant.



Hier mehr Informationen dazu.





Spezielle Soforthilfen der einzelnen Bundesländer

Bayern



Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Coronavirus-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Antragsberechtigt sind gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.



Die Zuschüsse der Soforthilfe sind gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und betragen:


- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,


- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,


- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,


- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.



Mehr dazu findet sich hier.




Berlin


In Berlin bietet die Investitionsbank Berlin (IBB) etablierten Unternehmen eine spezielle Liquiditätshilfe in Darlehensform an, damit bei Forderungsausfällen, vorübergehenden Umsatzeinbrüchen oder einer Auftragsvorfinanzierung Liquiditätsengpässe vermieden werden können. Die Anträge können ab sofort gestellt werden.



- Darlehen zur Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten


- bis zu 0,5 Mio. EUR (Rettungsdarlehen) bzw. 1 Mio. EUR (Umstrukturierungsdarlehen) in Kooperation mit weiteren Mittelgebern


- Rettungsdarlehen bis 0,5 Mio. EUR können zinslos gewährt werden


- 6 Monate bzw. 5 Jahre Laufzeit



Zudem plant der Senat ein Sofortprogramm für die Kreativwirtschaft, in dessen Rahmen Solo-Selbstständige pro Kopf 15.000 Euro Verdienstausfall erhalten können.



Die Soforthilfe I mit einem Volumen von 200 Millionen sind für einen Liquiditätsfonds vorgesehen, der sich sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern richtet und eine maximale Förderung pro Betrieb von 500.000 Euro umfasst. Voraussetzung für die Teilnahme sind Forderungsausfälle oder vorübergehende Umsatzeinbrüche. Die Soforthilfe II mit 100 Millionen Euro richtet sich an Kleinunternehmen und Soloselbstständige sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler. Zusammen umfassen die Soforthilfen bis zu 600 Millionen Euro für Wirtschaftsbetriebe aller Branchen der Stadt.


Hier Informationen des Berliner Senatsverwaltung zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne.




Brandenburg



Hier können Unternehmen in Brandenburg finanzielle Unterstützung beantragen.




Hamburg



Hamburg wird wahrscheinlich demnächst ebenfalls ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung von Solo-Selbständigen (2.500 Euro) und kleinen Unternehmen (5.000 Euro) starten. Zusätzlich wird die IFB Hamburg verschiedene Kreditprogramme auflegen.




Hessen



Bürgschaften bis zu 1.25 Mio Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.



Weitere Information des Landes Hessen.




Thüringen


Auch Thüringen plant ein Soforthilfeprogramm mit Zuschüssen von bis zu 30.000 Euro für Klein- und Kleinstunternehmen und auch Freiberufler




Zudem bieten die verschiedenen Landesförderinstitute Förderprogramme und Bürgschaften für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen während der Corona-Krise an.





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